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Der Begriff "Corporate Governance" steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, klare Regelungen, Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit und Transparenz in der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG begann mit dem Börsengang im Geschäftsjahr 2006, sich entlang der Richtlinien gemäß § 161 AktG auszurichten, und begreift Corporate Governance als einen Prozess, der laufend fortentwickelt und verbessert wird. Vorstand und Aufsichtsrat sind verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden (§ 161 Aktiengesetz). Hier finden Sie die Entsprechenserklärungen sowie die aktuelle Satzung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG zum Download. |